The road to hell XXX: Schwere Kindheit, vermögenslos, Abofallen-Anwalt
Ein Urteil des LG Hamburg (Urteil vom 21.03.2012, Az. 608 KLs 8/11) rührt uns zu Tränen. Nachdem der Rechtsanwalt Jahre lang halb Deutschland mit Mahnungen und Drohbriefen unablässig terrorisiert hatte, weil Hausfrauen, Rentner und Schüler - getürkte - kostenpflichtige Abonnements zu schwachsinningen Websites eingegangen seien, hat das LG Hamburg nun den “Kollegen” “a bisserl mild” bestraft und im Rahmen des Strafurteils seine Vita zusammengefasst. Es zeigt sich wie bei allen Internet-Betrugsmaschen auch hier wieder das Minimax-Prinzip, wir sollten eher sagen: das Maxmini-Prinzip: Am Anfang steht der große Max, der im gerichtlichen Verfahren plötzlich als Mini daherkommt. Wir empfehlen zu diesem kleinen Gruß aus der unserer Küche eine trockene Lektüre von “Geld im Sack und haut dann einfach ab” von Jean Jacques Loup, Jahrgang 1977, aus dem Hause Sauerländer (hier). Zitat aus den Urteilsgründen:
“Bei dem Angeklagten S handelt es sich um einen Rechtsanwalt, der die Angeklagten S und S bei der Durchführung des Inkassoverfahrens für … .de unterstützte. Hierzu stellte er im Wesentlichen seinen Namen und seinen Rechtsanwaltstitel zur Verfügung, damit unter dem Briefkopf der „Rechtsanwaltskanzlei S” Inkassoschreiben verschickt werden konnten.
[…]
Der Angeklagte S wurde am in H geboren. Er ist deutscher Staatsbürger und hat keine Kinder. Der Angeklagte S ist verheiratet, lebt derzeit jedoch von seiner Ehefrau getrennt.
Nachdem der Angeklagte S das Gymnasium mit dem Abitur abgeschlossen hatte, studierte er Jura an der Universität H und bestand das Erste Staatsexamen mit der Note „ausreichend”. Sodann absolvierte er das Referendariat in N-W. Dort bestand er das Zweite Staatsexamen im Jahre 2007 ebenfalls mit der Note „ausreichend”. Im März 2007 wurde der Angeklagte S in H als Rechtsanwalt zugelassen. Er absolvierte einen Fachanwaltskurs zum Gesellschafts- und Handelsrecht, legte jedoch die Prüfung nicht ab. Da es ihm in der Folge nicht gelang, eine Anstellung als Rechtsanwalt zu finden, verdiente er seinen Lebensunterhalt mit Gelegenheitsarbeiten im Bereich der Produktvermarktung, bis er im Jahre 2009 begann, an den verfahrensgegenständlichen Projekten mitzuwirken. Neben seiner Inkasso-Tätigkeit für diese Projekte bearbeitete er ungefähr zehn Mandate als selbständiger Rechtsanwalt. Im Frühjahr des Jahres 2009 verstarb die Mutter des Angeklagten, was ihn erheblich belastete.
Derzeit ist der Angeklagte S als selbständiger Rechtsanwalt tätig und verdient monatlich zwischen 1.000,00 und 2.000,00 EUR netto. Seine Ehefrau arbeitet als Flugbegleiterin und verdient monatlich ca. 1.300,00 EUR netto. Der Angeklagte verfügt über keine Vermögenswerte und hat keine Schulden. Die in diesem Verfahren gepfändeten Bankforderungen rühren aus dem Projekt … .de her und beziehen sich auf Gelder, die er an die Angeklagten Si und S bzw. an von diesen beherrschte Gesellschaften hätte weiterleiten sollen.
Der Angeklagte S ist vorbestraft. Am 26.07.2010 verurteilte ihn das Amtsgericht Hamburg-St. Georg wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen. Das Urteil ist seit dem 02.09.2010 rechtskräftig. Die Geldstrafe hat der Angeklagte S vollständig bezahlt.
Gegen den Angeklagten S wurde wegen der in dem vorliegenden Verfahren erhobenen Vorwürfe bislang kein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet.“
Noch Fragen, Kienzle?
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