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02. bei Einstweiliger Verfügung

Montag, 28. April 2008 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Übersicht an Beiträgen von Dr. Damm & Partner zum Thema * Erste-Hilfe *

01. bei Abmahnung
02. bei Einstweiliger Verfügung
03. bei Domain-Blockade
04. bei Markenverletzung
05. bei Urheberrechtsverletzung
06. bei Sonstigem


WICHTIG:

Wird Ihnen per Gerichtsvollzieher eine einstweilige Verfügung zugestellt, haben Sie sofort zu reagieren. Ihre Reaktion hat weitreichende rechtliche und finanzielle Folgen. Unterschätzen Sie die einstweilige Verfügung nicht. Lassen Sie den Ihnen zugestellten Gerichtsbeschluss nicht liegen und entsorgen Sie ihn nicht in den Abfall. Sie riskieren anderenfalls die Zahlung weiterer Rechtsanwaltsgebühren und eines Ordnungsgeldes. Nehmen Sie möglichst umgehend die Hilfe eines unserer Rechtsanwälte in Anspruch. Er oder sie wird mit Ihnen prüfen, ob Sie gegen den Gerichtsbeschluss rechtlich vorgehen können. Wir empfehlen Ihnen nach Erhalt einer einstweiligen Verfügung folgende 6 Schritte:

1. SCHRITT:
Nehmen Sie keinen telefonischen Kontakt zum Rechtsanwalt des Gegners auf; durch einen Anruf können Sie Rechtsanwaltsgebühren auslösen. Versuchen Sie nicht, sich mit dem Rechtsanwalt der Gegenseite zu einigen. Auch hierdurch können Sie unter Umständen weitere Rechtsanwaltsgebühren (Vergleichsgebühr) auslösen. Das Gericht, welches die einstweilige Verfügung erlassen hat, darf Sie nicht beraten. Überlassen Sie die Kommunikation mit dem Gegner daher vollständig Ihrem Rechtsanwalt.

2. SCHRITT
Unterlassen Sie sofort das von dem Gerichtsbeschluss erfasste Verhalten, da Sie anderenfalls die Zahlung eines Ordnungsgeldes riskieren. Haben Sie den Gerichtsbeschluss nicht oder teilweise nicht verstanden, rufen Sie einen Rechtsanwalt an, um sich die Handlungsanweisung erklären zu lassen, vgl. 4. Schritt unten. Die Kanzlei DR. DAMM & PARTNER verfügt über das notwendige technische Know-How, um Ihnen umgehend Empfehlungen auszusprechen, wie Sie rein tatsächlich weiter vorgehen müssen. Wir erklären Ihnen, welche Maßnahmen auf Internethandelsplattformen wie eBay oder Amazon oder in Ihrem Shop vorgenommen werden müssen und kontrollieren das Ergebnis der Umsetzung unserer Empfehlungen.

3. SCHRITT:
Notieren Sie sich das Zustelldatum des Gerichtsbeschlusses.

4. SCHRITT:
Rufen Sie umgehend einen Fachanwalt für IT-Recht oder Gewerblichen Rechtsschutz an. Rechtsanwalt Dr. Damm ist Fachanwalt für IT-Recht (Tel. 04321 / 39055-11). Die kostenpflichtige Rechtsberatung erfolgt erst, nachdem Sie über die Kostenfolge informiert wurden und dieser zugestimmt haben.

5. SCHRITT:
Sie erhalten unverzüglich einen erfahrenen und kompetenten
Gesprächspartner aus unserer Kanzlei, der Ihren Fall aufnimmt und bearbeitet.

6. SCHRITT:
Schicken Sie uns umgehend per Fax oder E-Mail Ihre Kontaktdaten, nämlich

Vorname
Nachname
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Telefonnummer
ggf. E-Mail-Adresse
ggf. Handy-Nummer
ggf. eBay-Mitgliedsname
ggf. Amazon-Mitgliedsname
ggf. URL Ihres Shops (z.B. www.meinshop.de)

soweit dies noch nicht in dem Telefonat mit unserer Kanzlei erfolgt ist.

Trennen Sie den Ihnen zugestellten Gerichtsbeschluss nicht auseinander, da es sich hierbei um eine Urkunde handelt. Schicken Sie uns umgehend eine Fotokopie des Gerichtsbeschlusses einschließlich aller Anlagen (z.B. Antragsschreiben der Gegenseite, Beweismittel) per Fax oder einen Scan der Unterlagen per E-Mail zu. Haben Sie mit dem Gegner oder dessen Rechtsanwalt vor Erhalt der Einstweiligen Verfügung in der gleichen Angelegenheit schriftlich korrespondiert oder auch nur telefoniert, fügen Sie bitte sämtliche dieser vorgerichtlichen Schriftstücke und ggf. Gesprächsnotizen dem Gerichtsbeschluss bei. Unsere Faxnummer erhalten Sie unter der Tel. 04321 / 39055-11. Unsere E-mail Adresse lautet info[at]damm-legal.de, wobei Sie bitte die Zeichenfolge [at] durch das Zeichen @ ersetzen.

Hinweis

Die vorstehenden Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend ausgeführt wird.

Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Post (→Klicken Sie bitte auf diesen Link: Kontakt).

Rechtsanwalt Dr. Ole Damm Dr. Damm & Partner
Rechtsanwälte
Saalestr. 8
24539 Neumünster

Telefon 04321 / 390 55-0
Telefax [auf Anfrage]

E-Mail: info[at]damm-legal.de
Bitte ersetzen Sie die Zeichenkombination [at] durch das Zeichen @.

Bürozeiten:
Montag - Freitag
09.00 - 13.00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Telefonische Beratung ohne Terminabsprache
Bürotermine nur nach Vereinbarung

Übersicht an Beiträgen von Dr. Damm & Partner zum Thema * Erste-Hilfe *

01. bei Abmahnung
02. bei Einstweiliger Verfügung
03. bei Domain-Blockade
04. bei Markenverletzung
05. bei Urheberrechtsverletzung
06. bei Sonstigem

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