03. bei Domain-Blockade
Montag, 28. April 2008 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-RechtÜbersicht an Beiträgen von Dr. Damm & Partner zum Thema * Erste-Hilfe *
01. bei Abmahnung
02. bei Einstweiliger Verfügung
03. bei Domain-Blockade
04. bei Markenverletzung
05. bei Urheberrechtsverletzung
06. bei Sonstigem
Stellen Sie fest, dass ein Dritter (Domaingrabber) Ihre Domain “entführt” hat und nunmehr blockiert, z.B. weil diese von Ihrem Provider irrtümlich freigegeben wurde (Domaingrabbing), empfiehlt es sich, sofort zu reagieren. Beachten Sie, dass unter Ihrer Domain weiter E-Mails auflaufen, die von dem Domaingrabber u.U. abgefangen werden können, oder von diesem unter Ihrer Domain rechtswidrige Inhalte hinterlegt werden können, die Ihnen ggf. zugerechnet werden. Nehmen Sie möglichst umgehend die Hilfe eines unserer Rechtsanwälte in Anspruch. Er oder sie wird mit Ihnen prüfen, ob und wie Sie gegen das “Domain-Hijacking” rechtlich vorgehen können. Dr. Damm ist Fachanwalt für IT-Recht und in besonderer Weise für Problemstellungen aus dem Domainrecht qualifziert. Wir empfehlen Ihnen folgende 4 Schritte:
1. SCHRITT:
Nehmen Sie keinerlei Kontakt zum Domaingrabber auf. Er wird anderenfalls registrieren, dass Sie ein Interesse an dem Rückerhalt der Domain haben, ggf. sogar darauf angewiesen sind und möglicherweise “Lösegeld” fordern bzw. ein niedriges Lösegeld heraufsetzen. Bei Domain-Grabbern im Ausland kann sich die Verhandlungsdauer für die Rückerlangung der Domain erheblich verlängern. Überlassen Sie die Kommunikation mit dem Gegner vielmehr vollständig Ihrem Rechtsanwalt.
2. SCHRITT
Rufen Sie umgehend einen Fachanwalt für IT-Recht an. Rechtsanwalt Dr. Damm ist Fachanwalt für IT-Recht (Tel. 04321 / 39055-11). Die kostenpflichtige Rechtsberatung erfolgt erst, nachdem Sie über die Kostenfolge informiert wurden und dieser zugestimmt haben.
3. SCHRITT:
Sie erhalten unverzüglich einen erfahrenen und kompetenten Gesprächspartner aus unserer Kanzlei, der Ihren Fall aufnimmt und bearbeitet.
4. SCHRITT:
Schicken Sie uns umgehend per Fax oder E-Mail Ihre Kontaktdaten, nämlich
Vorname
Nachname
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Telefonnummer
ggf. E-Mail-Adresse
ggf. Handy-Nummer
ggf. eBay-Mitgliedsname
ggf. Amazon-Mitgliedsname
ggf. URL Ihres Shops (z.B. www.meinshop.de)
und übersenden Sie uns die Daten zu Ihrer Domain, nämlich
Domain-Name
Provider
Haben Sie mit dem Gegner oder dessen Rechtsanwalt vor Entdeckung der Domain-Blockierung in der gleichen Angelegenheit schriftlich korrespondiert oder auch nur telefoniert, fügen Sie bitte sämtliche dieser vorgerichtlichen Schriftstücke und ggf. Gesprächsnotizen Ihren obigen Unterlagen bei. Unsere Faxnummer erhalten Sie unter der Tel. 04321 / 39055-11. Unsere E-mail Adresse lautet info[at]damm-legal.de, wobei Sie bitte die Zeichenfolge [at] durch das Zeichen @ ersetzen.
Hinweis
Die vorstehenden Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend ausgeführt wird.
Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Post (→Klicken Sie bitte auf diesen Link: Kontakt).
Dr. Damm & Partner
Rechtsanwälte
Saalestr. 8
24539 Neumünster
Telefon 04321 / 390 55-0
Telefax [auf Anfrage]
E-Mail: info[at]damm-legal.de
Bitte ersetzen Sie die Zeichenkombination [at] durch das Zeichen @.
Bürozeiten:
Montag - Freitag
09.00 - 13.00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Telefonische Beratung ohne Terminabsprache
Bürotermine nur nach Vereinbarung
Übersicht an Beiträgen von Dr. Damm & Partner zum Thema * Erste-Hilfe *
01. bei Abmahnung
02. bei Einstweiliger Verfügung
03. bei Domain-Blockade
04. bei Markenverletzung
05. bei Urheberrechtsverletzung
06. bei Sonstigem



















