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06. bei Sonstigem

Dienstag, 6. Mai 2008 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Übersicht an Beiträgen von Dr. Damm & Partner zum Thema * Erste-Hilfe *

01. bei Abmahnung
02. bei Einstweiliger Verfügung
03. bei Domain-Blockade
04. bei Markenverletzung
05. bei Urheberrechtsverletzung
06. bei Sonstigem


WICHTIG:

Erhalten Sie Post von einem Rechtsanwalt, einem Wettbewerber, einem Verein (z.B. Wettbewerbszentrale, Verbraucherzentrale Bundesverband), einer IHK oder einem Gericht, und werden Sie zum Unterlassen eines bestimmten Tuns aufgefordert, empfehlen wir Ihnen, unverzüglich mit unserer Kanzlei Kontakt aufzunehmen, und zwar auch dann, wenn Sie die Abmahnung für unberechtigt / missbräuchlich halten. Unsere kostenpflichtige Rechtsberatung erfolgt erst, nachdem Sie über die Kostenfolge informiert wurden und dieser zugestimmt haben. Wir empfehlen Ihnen nach Erhalt einer solchen sonstigen Unterlassungsaufforderung folgende 5 Schritte:

1. SCHRITT:
Nehmen Sie keinen telefonischen Kontakt zum Rechtsanwalt des Gegners auf; durch einen Anruf können Sie Rechtsanwaltsgebühren auslösen. Versuchen Sie nicht, sich mit dem Rechtsanwalt der Gegenseite zu einigen. Auch hierdurch können Sie unter Umständen weitere Rechtsanwaltsgebühren (Vergleichsgebühr) auslösen. Das Gericht, welches die einstweilige Verfügung oder das Urteil gegen Sie erlassen hat, darf Sie nicht beraten. Überlassen Sie die Kommunikation mit dem Gegner daher vollständig Ihrem Rechtsanwalt.

2. SCHRITT
Notieren Sie sich das Datum, an dem Sie die Unterlassungsaufforderung erhalten haben und ggf. den Rückschein eines Einschreibens unterzeichnet haben bzw. durch einen Mitarbeiter haben unterzeichnen lassen.

3. SCHRITT:
Rufen Sie umgehend einen Fachanwalt für IT-Recht oder Gewerblichen Rechtsschutz an. Rechtsanwalt Dr. Damm ist Fachanwalt für IT-Recht (Tel. 04321 / 39055-11). Die kostenpflichtige Rechtsberatung erfolgt erst, nachdem Sie über die Kostenfolge informiert wurden und dieser zugestimmt haben.

4. SCHRITT:
Sie erhalten unverzüglich einen erfahrenen und kompetenten
Gesprächspartner aus unserer Kanzlei, der Ihren Fall aufnimmt und bearbeitet.

5. SCHRITT:
Schicken Sie uns umgehend per Fax oder E-Mail Ihre Kontaktdaten, nämlich

Vorname
Nachname
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Telefonnummer
ggf. E-Mail-Adresse
ggf. Handy-Nummer
ggf. eBay-Mitgliedsname
ggf. Amazon-Mitgliedsname
ggf. URL Ihres Shops (z.B. www.meinshop.de)

soweit dies noch nicht in dem Telefonat mit unserer Kanzlei erfolgt ist.

Haben Sie mit dem Gegner oder dessen Rechtsanwalt in der gleichen Angelegenheit bereits schriftlich korrespondiert oder auch nur telefoniert, übersenden Sie uns bitte sämtliche dieser vorgerichtlichen Schriftstücke und ggf. Gesprächsnotizen. Unsere Faxnummer erhalten Sie unter der Tel. 04321 / 39055-11. Unsere E-mail Adresse lautet info[at]damm-legal.de, wobei Sie bitte die Zeichenfolge [at] durch das Zeichen @ ersetzen.

Hinweis

Die vorstehenden Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend ausgeführt wird.

Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Post (→Klicken Sie bitte auf diesen Link: Kontakt).

Rechtsanwalt Dr. Ole Damm

Dr. Damm & Partner
Rechtsanwälte
Saalestr. 8
24539 Neumünster

Telefon 04321 / 390 55-0
Telefax [auf Anfrage]

E-Mail: info[at]damm-legal.de
Bitte ersetzen Sie die Zeichenkombination [at] durch das Zeichen @.

Bürozeiten:
Montag - Freitag
09.00 - 13.00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Telefonische Beratung ohne Terminabsprache
Bürotermine nur nach Vereinbarung

Übersicht an Beiträgen von Dr. Damm & Partner zum Thema * Erste-Hilfe *

01. bei Abmahnung
02. bei Einstweiliger Verfügung
03. bei Domain-Blockade
04. bei Markenverletzung
05. bei Urheberrechtsverletzung
06. bei Sonstigem

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