TÜV Rheinland streitet mit OBI wegen Vertriebs von Werkzeugen unter „falschem TÜV-Siegel“

veröffentlicht am 25. November 2010

Rechtsanwalt Dr. Ole DammNach einem Bericht von SPON wirft der TÜV Rheinland der Baumarktkette Obi aktuell vor, u.a. Produkte der Marke Euromate unzulässig mit seinen GS-Siegeln zu vertreiben, da die Baumarktkette für die betreffenden Produkte keine Lizenz besitze. Die Argumentation OBIs: Habe der asiatische Hersteller der Geräte ein „Hauptzertifikat“ für die Verwendung eines GS-Zeichens, brauche ein hiesiger Vertreiber wie Euromate keine „Co-Lizenz“ mehr.  Der Chef der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik, Johann Huber, und damit laut SPON „quasi der Zertifizierer der Zertifizierer“, könne mit den Begriffen „Hauptzertifikat“ und „Co-Lizenz“ nichts anfangen. Wer auf dem Typenschild oder der Verpackung stehe, müsse Inhaber des Zertifikats sein, so Huber. Der Streit wirft eine für Asien-Importeure wichtige Frage auf: Wenn, wie häufig, das baugleiche Gerät in Asien bereits von der chinesischen Niederlassung des TÜV Rheinland geprüft und lizenziert worden ist, bedarf es dann – der Form halber – einer erneuten Zertifizierung in Europa, nur weil es einen neuen Label erhalten hat? Nach Angaben von SPON sind die Geräte und Bedienungsanleitungen der chinesischen Ware aber nicht (!) identisch mit dem, was später von Obi vertrieben werde. SPON weiter: „Wegen der Obi-Praxis verhängte das Kölner Gewerbeaufsichtsamt bereits ein Bußgeld gegen den Baumarkt.“ Zur rechtswidrigen Verwendung von Produktsiegeln finden Sie hier Informationen.

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