ULD: Schleswig-Holsteiner Datenschützer drohen Facebook mit 20.000 EUR Zwangsgeld, wenn die „Klarnamen“-Pflicht beibehalten wird

veröffentlicht am 18. Dezember 2012

Rechtsanwalt Dr. Ole DammDas Unabhängige Landeszentrum Schleswig-Holstein (ULD) und die Betreiber des sozialen Netzwerks Facebook werden in diesem Leben scheinbar keine Freunde mehr. Nachdem bereits 2011 ein dimensionaler Streit um den „Like“-Button / „Gefällt mir“-Knopf durch die Republik geisterte (hier), geht es nunmehr um die – von Facebook bislang verweigerte* – Möglichkeit, sich bei Facebook unter einem Pseudonym anmelden zu können. Der Schleswig-Holsteiner Datenschützer Dr. Thilo Weichert hat gegenüber Facebook Inc. (USA) und Facebook Ltd. (Irland) gemäß § 38 Abs. 5 Satz 1 BDSG angeordnet (Anordnung FB Inc. hier / Anordnung FB Ltd., hier), dass Facebook-Nutzern eine Wahlmöglichkeit eingeräumt werden muss, bei Registrierung statt Echtdaten ein Pseudonym anzugeben (hier). Er beruft sich dabei auf § 13 Abs. 6 TMG und Dr. Weichert hat die sofortige Vollziehung der Verfügung angeordnet und ein Zwangsgeld von 20.000 EUR für den Fall der ausbleibenden Umsetzung angekündigt, was Facebook laut Golem zu der Erklärung veranlasst hat, die Verfügung des ULD sei „vollkommen unbegründet und eine Verschwendung deutscher Steuergelder“, gegen die man „energisch vorgehen“ werde (hier).


* Nach Weicherts Verfügung wird folgende Facebook-Erklärung beanstandet:

„Soweit sich die betroffenen Personen bei ihren Nutzerkonten anmelden möchten, wird unter www.facebook.com folgender Text angezeigt:

„Wir haben dein Konto vorübergehend gesperrt, weil wir festgestellt haben, dass dein Profil nicht deinen richtigen Namen enthält. Bitte teile uns folgende Informationen mit, damit wir deinen echten Namen bestätigen und dein Konto entsprechend aktualisieren können. Facebook ist eine Gemeinschaft, in der Menschen mithilfe ihrer wahren Identitäten miteinander in Verbindung treten und Inhalte teilen können. Wir können Dir erst dann helfen, wenn Du Deinen richtigen, vollständigen Namen unten eingegeben hast. Dazu gehören nicht:

  • Symbole, Nummern, ungewöhnliche Großschreibung oder Satzzeichensetzung
  • Zeichen aus verschiedenen Sprachen
  • Berufliche oder religiöse Titel
  • Der Name von mehr als einer Person“
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