IT-Recht. IP-Recht. 360°

Updateservice

Update. Einmal anwaltlich geprüft – immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand.

Nachdem wir Ihr Onlineangebot (z.B. Shop, eBay-Auktion, Plattformangebot) im Rahmen eines Webchecks rechtlich überprüft haben, können wir im Rahmen eines bewährten Updatekonzeptes dafür sorgen, dass Sie sich in den von uns überprüften Bereichen auch in Zukunft im Rahmen des geltenden Rechts bewegen.

Die fortlaufende Aktualisierung Ihrer Website ist unbedingt zu empfehlen. Die Rechtsprechung zum IT-Recht und Gewerblichen Rechtsschutz, auch zum Onlinehandel im Übrigen, ändert sich nahezu täglich. Wir gehen davon aus, dass notorische Abmahner und Abmahnanwälte über entsprechende Entwicklungen laufend informiert sind. Auf Grund des in Angelegenheiten des Onlinehandels grundsätzlich geltenden Grundsatzes des fliegenden Gerichtsstandes kann bereits das wettbewerbsrechtliche Urteil eines einzelnen, örtlich entfernten Landgerichts für Sie ein neues Abmahnungsrisiko darstellen.

Um Ihnen die Arbeit abzunehmen, vorbeugend laufend den Fortgang der Rechtsprechung und Gesetzeslage zu überwachen, zumal Ihnen dies bei fehlenden juristischen Fachkenntnissen häufig nicht sachgerecht gelingen dürfte, können Sie bei DR. DAMM & PARTNER bequem einen monatlich abzurechnenden Update-Vertrag zu angemessenen Kosten eingehen. Die Jahreskosten für einen solchen Update-Vertrag liegen unterhalb der Kosten einer durchschnittlichen Abmahnung. Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, etwa wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung, kann einen Onlinehändler insgesamt leicht mehrere hundert Euro kosten, selbst wenn besondere Umstände (z.B. sehr geringe Umsätze, einfacher Verstoß) berücksichtigt werden. Unter ungünstigen Umständen kann sich dieser Betrag sogar vervielfachen (Das Kostenrisiko). Wir erachten den Update-Vertrag damit als eine wirtschaftliche Investition.

Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail (Kontakt).

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