Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt Blizzard ab – Bei Diablo III steckt der Teufel im Detail

veröffentlicht am 21. Juni 2012

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat nach eigenen Angaben (hier) den Spielehersteller Blizzard abgemahnt, da dessen Neuerscheinung „Diablo III“  sowohl Informations- als auch technische Mängel aufweist. Auf der Spieleverpackung sei kein ausreichend deutlicher Hinweis erfolgt, dass für die Nutzung des Spiels eine dauerhafte Internetverbindung aktiv sein müsse. Diese werde nicht nur einmalig zur Registrierung benötigt, sondern müsse immer aktiv sein, wenn das Spiel aktiviert werde, ebenso wie der Spieler sich jedes Mal in seinen Battlenet-Account einloggen müsse, auch wenn er keine Multiplayer-Funktion nutzen wolle. Darüber hinaus seien die technischen Gegebenheiten alles andere als zumutbar. Viele Spieler könnten sich über einen längeren Zeitraum gar nicht in ihren Spieleraccount einloggen, so dass das Spielen unmöglich sei. Blizzard hat bis Mitte Juli Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

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