Verbraucherzentrale vzbv verklagt Paypal wegen AGB-Klauseln, unter anderem dem Zurückbehaltungsrecht an Kundengeldern

veröffentlicht am 28. Mai 2013

Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer Verbraucherzentrale Bundes­verband e.V. (vzbv) hat die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. wegen der Verwendung intransparenter AGB-Klauseln auf Unterlasssung verklagt. Wir dürfen anfügen: „endlich“. Die wenigsten Onlinehändler dürften die finanziellen Mittel haben, um sich gegen die plötzliche Sperrung ihrer Paypal-Guthaben effektiv zu wehren. Im Übrigen können es sich die meisten Händler, soweit sie bei eBay Handel betreiben, wohl auch nicht erlauben, gegen ein Tochterunternehmen eBays grundlegene Gerichtsprozesse zu führen, wollen sie ihre Mitgliedschaft auf der Handelsplattform nicht gefährden.

Unter anderem wird nach Aussage der Stiftung Warentest die Ziff. 3.7 Lastschrift angegriffen, „Eine Zahlung mit Last­schrift kann einer Sicher­heits­prüfung unterzogen werden. Sie stimmen für diesen Fall zu, dass PayPal zunächst den von Ihrer Bank erhaltenen Betrag auf Ihr Reservekonto bucht. Dort bleibt das E-Geld so lange, bis unserer Einschät­zung nach kein Risiko mehr besteht, dass die Zahlung von Ihrer Bank wegen Konto­unter­deckung zurück­gebucht wird.„, da die Klausel intransparent sei, weil die Zeit der „Sicherheitsprüfung“ offen sei. Auch Klausel „4.3 Zahlungsprüfungen“ („Zahlungen, die von uns als möglicher­weise risikoreich angesehen werden, unterziehen wir einer Prüfung.„) findet Beanstandung, da bei der offensichtlich beispielhaften Aufzählung Unklarheit bestehe, welche weiteren Sachverhalte Anlass für eine Zahlungsprüfung darstellen können. Auch das Argument, dass intransparent ist, wie lange die Prüfung dauert, dürfte greifen. Die weiteren Beanstandungen finden sich bei der Stiftung Warentest (hier).

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