Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. wegen der Verwendung intransparenter AGB-Klauseln auf Unterlasssung verklagt. Wir dürfen anfügen: „endlich“. Die wenigsten Onlinehändler dürften die finanziellen Mittel haben, um sich gegen die plötzliche Sperrung ihrer Paypal-Guthaben effektiv zu wehren. Im Übrigen können es sich die meisten Händler, soweit sie bei eBay Handel betreiben, wohl auch nicht erlauben, gegen ein Tochterunternehmen eBays grundlegene Gerichtsprozesse zu führen, wollen sie ihre Mitgliedschaft auf der Handelsplattform nicht gefährden.
Unter anderem wird nach Aussage der Stiftung Warentest die Ziff. 3.7 Lastschrift angegriffen, „Eine Zahlung mit Lastschrift kann einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Sie stimmen für diesen Fall zu, dass PayPal zunächst den von Ihrer Bank erhaltenen Betrag auf Ihr Reservekonto bucht. Dort bleibt das E-Geld so lange, bis unserer Einschätzung nach kein Risiko mehr besteht, dass die Zahlung von Ihrer Bank wegen Kontounterdeckung zurückgebucht wird.„, da die Klausel intransparent sei, weil die Zeit der „Sicherheitsprüfung“ offen sei. Auch Klausel „4.3 Zahlungsprüfungen“ („Zahlungen, die von uns als möglicherweise risikoreich angesehen werden, unterziehen wir einer Prüfung.„) findet Beanstandung, da bei der offensichtlich beispielhaften Aufzählung Unklarheit bestehe, welche weiteren Sachverhalte Anlass für eine Zahlungsprüfung darstellen können. Auch das Argument, dass intransparent ist, wie lange die Prüfung dauert, dürfte greifen. Die weiteren Beanstandungen finden sich bei der Stiftung Warentest (hier).