Verein pro Verbraucherschutz e.V. ist aus der Liste (abmahn-) qualifizierter Einrichtungen gestrichen worden / Bescheid noch nicht bestandskräftig

veröffentlicht am 14. Dezember 2010

Rechtsanwalt Dr. Ole DammDas Bundesamt für Justiz hat mit einem uns vorliegenden Schreiben vom 09.12.2010 mitgeteilt, dass „mit hiesigem Bescheid vom 03.12.2010 die Eintragung des Vereins pro Verbraucherschutz e.V. in die Liste qualifzierter Einrichtungen gemäß § 4 Abs. 2 S. 4 Nr. 2 UKlaG aufgehoben und die sofortige Vollziehung des Bescheides gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet wurde. Der Bescheid ist dem Verein am 06.12.2010 zugestellt worden. Der Bescheid ist noch nicht bestandskräftig.“ Vgl. auch diesen Bericht.

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