VORSICHT: Unbekannter soll als „Rechtsanwalt Andreas Schmitz“ für Onlinehändler abmahnen

veröffentlicht am 29. September 2008

Unseres Erachtens vertrauenswürdigen Quellen zufolge soll eine Person oder ein Unternehmen unter dem Titel „Rechtsanwalt Andreas Schmitz, Friedrichstraße, Berlin“ Onlinehändler abmahnen. Dem Vernehmen nach soll die Abmahnung, die keine vollständige Postadresse aufweist, einige Verstöße gegen § 5 TMG (Anbieterkennzeichnung) beanstanden, die Unterlassungserklärung zu weit gefasst und die Kostennote des „Rechtsanwalts“ (Streitwert: 30.000 EUR) deutlich überhöht sein. Auftraggeber des „Rechtsanwalts“ sollen eBay-Händler sein, die in der Realität existieren, sich aber dagegen wehren, einen Rechtsanwalt „Schmitz“ mandatiert zu haben, um andere Onlinehändler abzumahnen. Ein „Rechtsanwalt Andreas Schmitz“ in „Berlin“ ist tatsächlich laut bundesweitem Rechtsanwaltsverzeichnis (Rechtsanwaltsverzeichnis), welches von der Bundesrechtsanwaltskammer geführt wird, nicht existent.

Die geforderte Unterlassungserklärung sollte ohne rechtsanwaltliche Hilfe nicht abgegeben werden. Ebensowenig sollte ohne rechtsanwaltliche Beratung auf die Kostennote eine Zahlungen geleistet werden. Bei Fragen oder Bedarf für eine rechtliche Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung (Kontakt)!

I