VZBV klagt gegen Wettbewerbsverstöße in den AppStore-AGB von Apple (iTunes) und Google (Google Play)

veröffentlicht am 21. August 2012

Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat Unternehmen wie Apple, Google, Microsoft, Nokia und Samsung wegen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in deren App-Stores abgemahnt und in zwei Fällen (Apple, Google) sogar gerichtliche Schritte eingeleitet. Einen Abriss gab es für ein fehlendes Impressum, „kilometerlange“ Fließtext-AGB (im Falle von Apple iTunes 21 DIN A4-Seiten, fast ohne Nummerierung sowie in Schriftgröße 9) oder für den Verbraucher nachteilhafte AGB-Klauseln.

Auch würden, so die Verbraucherschützer, deutsche Datenschutzbestimmungen von einigen der Unternehmen grob verletzt. Google verwendete unbestimmte Begriffe wie „möglicherweise“, „gegebenenfalls“ oder „unter Umständen“, deren genaue Anwendungsweise für den Verbraucher entsprechend nicht präzise zu erkennen war. Zur Pressemitteilung des vzbv (hier).

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