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Webcheck

Samstag, 5. April 2008 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Wir überprüfen Ihr Onlineangebot. Damit Ihnen eine teure Abmahnung erspart bleibt.

1. Was prüfen wir?

Onlinehändler, die einen eigenen Onlineshop unterhalten oder Ihre Waren auf einer der vielen Internethandelsplattform wie Amazon, Amprice, Azubo, booklooker, eBay, eGun, Elimbo, Gimmahot, hitmeister, Hood, Kauflux, restposten.de, Tradoria, Yatego oder Zentrada beziehungsweise Dienstleistungen auf einer Internetdienstleistungsplattform wie myhammer anbieten, sind in den letzteren Jahren immer häufiger Opfer von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geworden (Link: Was ist eine Abmahnung?) .

Die Unterlassungsaufforderung des Konkurrenten oder Wettbewerbsvereins erfolgt u.a. wegen fehlender Pflichtangaben, wettbewerbswidriger Werbung oder verbotener Allgemeiner Geschäftsbedingungen. In den letzten Jahren hat es ganze Abmahnungswellen gegeben. Die Abmahnungen werden in der Regel von einem Rechtsanwalt für einen Wettbewerber des Abmahnungsopfers, also für einen anderen Onlinehändler ausgesprochen. Die Kosten des Rechtsanwalts für die Formulierung der Abmahnung hat das Abmahnungsopfer zu tragen. Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, etwa wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung, kann einen Onlinehändler insgesamt leicht über 1.000,00 EUR kosten, selbst wenn besondere Umstände (z.B. sehr geringe Umsätze, einfacher Verstoß) berücksichtigt werden. Unter ungünstigen Umständen kann sich dieser Betrag sogar vervielfachen (Link: Das Kostenrisiko). Die Kosten einer vorbeugenden Rechtsberatung betragen dagegen in der Vielzahl der Fälle nur einen Bruchteil dieser Abmahnungskosten. Es empfiehlt sich daher vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Internet mit einem Fachanwalt unserer Kanzlei zu sprechen.

2. Individueller Lösungsansatz

DR. DAMM & PARTNER überprüfen Ihren Onlineshop oder Ihr Waren- und Dienstleis- tungsangebot im Rahmen eines Webchecks, einem Audit. Den Umfang unserer Überprüfung bestimmen Sie. Individuell nach Ihren Wünschen aber auch Ihren finanziellen Möglichkeiten stellen wir Ihnen aus gegenwärtig über 50 praxiserprobten Leistungsmodulen der Kanzlei einen Webcheck zusammen. Ist der Umfang unserer Tätigkeit festgelegt, überprüfen wir für Sie u.a. Verstöße gegen das Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrecht. Bei festgestellten Verstößen erhalten Sie Handlungsempfehlungen, wie die Verstöße abzustellen sind oder unmittelbar Textformulierungen, die Sie ohne weiteres für Ihr eBusiness verwenden können. Kernbestandteil des Webchecks ist die unerlässliche individuelle Beratung im Umgang mit gesetzlichen Normen und den von uns für Sie erstellten Pflichtinformationen, da der Besitz der Mustertexte allein in den meisten Fällen die Gefahr zukünftiger Wettbewerbsverstöße auszuräumen vermag. Bei unserer Beratung kommt Ihnen unser in den letzten Jahren hinzugewonnenes kaufmännisches und technisches Know-How im Onlinehandel, u.a. im Umgang mit einer Vielzahl von Shopsystemen zu Gute.

3. Individuelle Preisvereinbarung

So facettenreich unser Beratungsangebot für Sie ist, so unterschiedlich fällt die Vergütung für unsere Leistung aus. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein kostenloses Angebot der für einen Webcheck in Ihrem Falle entstehenden Kosten. Wir bieten Ihnen unsere Leistung zu einem zeitbezogenen Honorar oder zu einem Pauschalpreis an. Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Post (Link: Kontakt).

Rechtsanwalt Dr. Ole DammDr. Damm & Partner
Rechtsanwälte
Saalestr. 8
24539 Neumünster

Telefon 04321 / 390 55-0
Telefax [auf Anfrage]
Mail damm[at]damm-legal.de
Web www.damm-legal.de

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