Wenn Sie das nächste mal im Weltraum sind oder „Inventions in outer space“ sind patentierbar

veröffentlicht am 25. März 2009

Folgende Fundstelle vom pharmarechtlich tätigen Syndikuskollegen Christian Säfken wollen wir Ihnen nicht vorenthalten. Zitat: „Wussten Sie schon, dass Sie eine Erfindung, die Sie im Weltraum machen, gemäß 35 U.S.C. 105 (a) beim amerikanischen Patent- und Markenamt zum Patent anmelden können?“ (JavaScript-Link: obiterdictum). Nein, DAS wussten wir nicht. Ehrlich gesagt wussten wir aber auch nicht, dass Teile des Weltraums bereits unter amerikanischer Kontrolle stehen (Java Script-Link: 105).

Anschlussfrage:

Wird aus dem Sonnensegel eines chinesischen Satelliten,
der an einer vagabundierenden russischen Raketenstufe zerschellt ist,
in dem amerikanischen Teil der ISS
ein patentierbarer Abmahnautomat gefertigt, wäre der dann amerikanischer Provenienz? Wir können uns nicht vorstellen, dass Hu Jintao das einfach so hinnehmen würde, nachdem die Kollegen aus dem Fernöstlichen schon bei ganz anderen Anlässen die Revolution proben (JavaScript-Link: Neue Weltleitwährung soll den US-Dollar ablösen).


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