Wettbewerbszentrale: Ferrari F430 mit SCUDERIA-Paket ist kein Ferrari F430 SCUDERIA / Irreführung

veröffentlicht am 26. Februar 2019

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. (Wettbewerbszentrale) hat in einer Pressemitteilung vom 25.02.2019 (Az. M 1 0188/17 ao) darauf hingewiesen, dass ein Ferrari F430 selbst dann nicht von einem Pkw-Händler mit dem Zusatz „SCUDERIA“ beworben werden darf, wenn der betreffende Ferrari mit einem „SCUDERIA Paket“ ausgestattet ist, alle Umbauten beim TÜV eingetragen sind und der Service bei Ferrari Maranello in Köln gemacht worden ist. Denn bei dem Modell „Ferrari F430 SCUDERIA“ handelt es sich um ein limitiertes Sondermodell, von dem nur ca. 250 Fahrzeuge nach Deutschland importiert wurden und das als Gebrauchtwagen entsprechend bis zu 50% teurer sein kann als ein im Hinblick auf Laufleistung und Alter vergleichbares Fahrzeug der Serienversion. Auf die Abmahnung der Wettbewerbszentrale folgte ein Verfahren vor der Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, die eine Irreführung bestätigte, so dass der betreffende zertifizierte Händler eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgab.


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