Wettbewerbszentrale mahnt Opel AG wegen Werbung mit „lebenslanger Garantie“ ab

veröffentlicht am 25. August 2010

Rechtsanwalt Dr. Ole DammNach eigener Aussage hat die Wettbewerbszentrale die aktuelle Opel-Werbung „Die lebenslange Garantie auf Ihren Opel“ wettbewerbsrechtlich abgemahnt. In Printanzeigen sowie im Internet wird dabei zusätzlich unterhalb dieses Slogans großdimensioniert das mathematische Zeichen ? für „unendlich“ in Form einer Schleife in den Mittelpunkt der Anzeigenkampagne gehoben. Innerhalb dieser Unendlich-Schleife erscheins der Schriftzug „LEBENSLANGE GARANTIE“. In einem Sternchenhinweis werde sodann darauf hingewiesen, dass die beworbene Garantie tatsächlich nicht „lebenslang“ gelten solle, sondern nur zu einer Laufleistung des Fahrzeugs von 160.000 km. Bereits ab einer Laufleistung des Fahrzeugs von mehr als 50.000 km müsse sich der Kunde außerdem an den Materialkosten beteiligen, so z.B. mit 50% bei 100.000 km. Die Wettbewerbszentrale:

Wir beanstanden hier eine irreführende Blickfangwerbung, weil entgegen der vollmundigen Ankündigung eine „lebenslange“ Garantie tatsächlich nicht von Opel gewährt wird“ und „Eine „Lüge“ im Blickfang kann nicht durch einen Sternchenhinweis „aufgeklärt“ oder relativiert werden„. In diesem Zusammenhang könnten Sie unter anderem interessieren BGH, Urteil vom 25.06.2008, Az. I ZR 221/05 („Haltbarkeitsgarantie 40 Jahre“) und BGH, Urteil vom 11.03.2009, Az. I ZR 194/06 („Garantiebedingungen auf einer gesonderten Internetseite“).

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