01. Rechtslage für alle Anwälte
Montag, 27. Oktober 2008 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-RechtDurch das zum 01.06.2007 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft wurde eine weit reichende Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) durchgeführt. In der Folge sind alle Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen ungeachtet ihrer jeweiligen Zulassungsdauer berechtigt, an allen Orten und vor sämtlichen Gerichten (in Zivilsachen z.B. Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht) in Deutschland aufzutreten. Eine Ausnahme gilt lediglich für Zivilsachen vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
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