02. Persönlich vor Ort
Dienstag, 9. Dezember 2008 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-RechtAngelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes bedürfen ebenso wie rechtliche Ange- legenheiten der Informationstechnologie (IT) eines besonderen rechtlichen und regelmäßig auch technischen Sachverstandes. Es ist daher aus Sicht von DR. DAMM & PARTNER in den meisten Fällen geboten, unsere Mandaten in derartigen Fällen auch im überregionalen Bereich, insbesondere vor auswärtigen Gerichten persönlich zu vertreten und uns nicht, was zulässig wäre, durch einen Korrespondenzanwalt vor Ort vertreten zu lassen. Die Kanzlei DR. DAMM & PARTNER folgt diesem Grundsatz. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu den Kosten einer solchen auswärtigen Tätigkeit (Kosten).
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