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01. Was prüfen wir?

Dienstag, 10. Juni 2008 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Webcheck: Die individuelle Überprüfung Ihres Onlineangebots.

Den Umfang unserer Überprüfung bestimmen Sie. Individuell nach Ihren Wünschen aber auch Ihren finanziellen Möglichkeiten stellen wir Ihnen aus gegenwärtig über 50 praxiserprobten Leistungsmodulen der Kanzlei einen Webcheck zusammen.

Ist der Umfang unserer Tätigkeit festgelegt, überprüfen wir für Sie u.a. Verstöße gegen das Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrecht. Bei festgestellten Verstößen erhalten Sie Handlungsempfehlungen, wie die Verstöße abzustellen sind oder unmittelbar Textformulierungen zur weiteren Verwendung. Kernbestandteil des Webchecks ist Ihre unerlässliche individuelle Beratung im Umgang mit gesetzlichen Normen und den von uns für Sie erstellten Pflichtinformationen, da der Besitz von Mustertexten allein in einer Vielzahl von Fällen die Gefahr zukünftiger Wettbewerbsverstöße nicht auszuräumen vermag.

Bei unserer Beratung kommt Ihnen unser in den letzten Jahren hinzugewonnenes kaufmännisches und technisches Know-How im Onlinehandel, u.a. im Umgang mit einer Vielzahl von Shopsystemen zu Gute. Um Ihnen eine passende Vorauswahl anbieten zu können, schicken wir Ihnen gerne auf Anfrage einen Fragebogen zu, den Sie sich gerne in Auszügen im nachfolgenden Link (Link: Fragebogen-Leseprobe) anschauen können.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Kostenvoranschlag der für einen Webcheck in Ihrem Falle entstehenden Kosten. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns (Link: Kontakt).

Rechtsanwalt Dr. Ole DammDr. Damm & Partner
Rechtsanwälte
Saalestr. 8
24539 Neumünster

Telefon 04321 / 390 55-0
Telefax [auf Anfrage]

Mail damm[at]damm-legal.de
Web www.damm-legal.de

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