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01. VerpackV bis 2008

Bis zum 31.12.2008 gilt noch die Rechtslage nach der „alten“ Verpackungsverordnung (VerpackV). Diese regelt die so genannte Selbstentsorgerlösung. Onlinehändler haben bis Jahresende Hinweise auf eine Entsorgungsmöglichkeit auf ihrer Webseite vorzuhalten. Der derzeitige § 6 Abs. 1 S. 6, S. 7 VerpackV a.F. lautet insoweit

„Im Versandhandel ist die Rücknahme durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher zu gewährleisten. In der Warensendung und in den Katalogen ist auf die Rückgabemöglichkeit hinzuweisen.“

Unter bestimmten Umständen empfiehlt es sich, zur Meidung einer Irreführung des Verbrauchers den vorstehenden Hinweis dahingehend deutlich hervorgehoben zu ergänzen, dass sich diese Erklärung ausschließlich auf den Zeitraum bis zum 31.12.2008 beschränkt.

Bei Fragen oder Bedarf für eine rechtliche Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung (Kontakt)!

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