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02. Schutz vor Spam-E-Mails

Soweit Sie als Onlinehändler eine Spam-E-Mail erhalten haben, müssen Sie dies nicht tatenlos hinnehmen.

a. Tatsächlicher Schutz vor Spam-E-Mails

Wir empfehlen dringend, auf eine Spam-E-Mail nicht zu antworten, auch nicht, um dem Versender Ihren Unwillen gegen den Empfang solcher Werbung mitzuteilen. In den meisten Fällen wird dem Absender hierdurch erst signalisiert, dass seine E-Mail gelesen worden ist. Die Folge wird ein deutlich erhöhtes Spam-E-Mail-Aufkommen sein.

Der Versender sollte in Ihrer Anti-Spam-Software als unerwünschte E-Mail vermerkt werden, um zukünftig von dieser ausgefiltert werden zu können. Weitere Schutzmöglichkeiten biete eine Anmeldung auf der sog. Robinson-Liste oder das sog. Greylisting.

b. Rechtlicher Schutz vor Spam-E-Mails

In rechtlicher Hinsicht kann der Versender von Spam-E-Mail rechtsanwaltlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden und trägt die Kosten unserer Kanzlei, wenn Sie uns beauftragen. Gegen Spam-E-Mails kann insbesondere dann erfolgreich vorgegangen werden, wenn der Absender in Deutschland eine Niederlassung hat.

DR. DAMM & PARTNER unterstützen Sie gerne in Ihren Bemühungen, die Menge der Ihnen unaufgefordert zugesendeten Werbe-E-Mails einzudämmen. Kontaktieren Sie uns einfach!

Hinweis

Die vorstehenden Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend ausgeführt wird.

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