IT-Recht. IP-Recht. 360°

05. Ist ein Text geschützt?

a. Allgemein

Texte sind allgemein als Sprachwerke gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG geschützt, soweit sie die notwendige urheberrechtliche Schöpfungshöhe erreichen. Ob dies der Fall ist, beurteilt sich individuell je nach dem sich bietenen Sachverhalt. Der BGH setzt voraus, dass die individuelle geistige Schöpfung sowohl in der von der Gedankenführung gepägten Gestaltung der Sprache als auch in der Sammlung, Auswahl, Einteilung und Anordnung des Stoffes zum Ausdruck kommen kann. Gegen eine schöpferische Höhe spricht, wenn die Form der Darstellung oder deren Inhalt sich aus der Natur der Sache ergibt oder durch Zweckmäßigkeit, Logik oder sachliche Erfordernisse vorgegeben ist.

b. Einzelfälle

Allgemeine Geschäftsbedingungen können ebenso urheberrechtlich geschützt sein (Link: LG Köln), wie anwaltliche Schriftsätze (OLG Hamburg, GRUR 2000, 146, 147).  Auch Bedienungsanweisungen und Gebrauchsanweisungen (BGH, GRUR 1993, 34, 36) können urheberrechtlich geschützt sein, ferner Kurzzusammenfassungen von Spielfilmen (LG Köln (Urt. v. 23.09.2009 – Az. 28 O 250/09),  Stadtpläne (Link: BGH) oder Pressemitteilungen (Link: LG Hamburg). Beschreibende Werbetexte, deren Inhalt sich aus der Natur der beworbenen Sache ergibt, sind nach Auffassung des OLG Düsseldorf nicht geschützt (Link: OLG Düsseldorf).

/* Style Definitions */
table.MsoNormalTable
{mso-style-name:“Normale Tabelle“;
mso-tstyle-rowband-size:0;
mso-tstyle-colband-size:0;
mso-style-noshow:yes;
mso-style-parent:““;
mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;
mso-para-margin:0cm;
mso-para-margin-bottom:.0001pt;
mso-pagination:widow-orphan;
font-size:10.0pt;
font-family:“Times New Roman“;
mso-ansi-language:#0400;
mso-fareast-language:#0400;
mso-bidi-language:#0400;}

Bei Fragen oder Bedarf für eine rechtliche Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung (Kontakt)!

I