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06. Unsere Empfehlung

Die Rechtsanwälte der Kanzlei DR. DAMM & PARTNER verfügen über das notwendige Fachwissen und die Erfahrung, um die Berechtigung einer Abmahnung, die Berechtigung der Abmahnungsgebühren und den Inhalt einer Unterlassungserklärung zutreffend würdigen zu können. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder Telefon. Die Unterlagen können Sie DR. DAMM & PARTNER gerne per Post übersenden, per Fax oder per E-Mail (als Scan).

Sollte sich herausstellen, dass die Abmahnung insgesamt berechtigt ist, werden wir die Sache nicht eskalieren lassen, sondern für Sie kaufmännisch sinnvoll beenden. Hierzu erhalten Sie eine umfassende Beratung. Sollte sich dagegen herausstellen, dass die Abmahnung in Teilen unberechtigt ist, werden wir für Sie die Verteidigung aufnehmen, ohne dabei jedoch ihr Kosteninteresse aus den Augen zu verlieren. Kosten entstehen für Sie erst, nachdem wir Sie entsprechend belehrt und Sie der Kostenfolge zugestimmt haben. Für unsere Mandanten sind wir bundesweit gerichtlich, aber auch außergerichtlich tätig. Häufig können wir Mandate von unserem Kanzleisitz für Sie erledigen.

Hinweis

Die vorstehenden Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend ausgeführt wird.

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