06. Ist eine Idee geschützt?
Eine einfache Idee ist grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt. Abstrakte Gedanken und Ideen sind im Interesse der Allgemeinheit frei von Monopolrechten, wie dem Urheberrecht, zu halten (BGH GRUR, 1981, 520, 521). Teilweise ist der Urheberrechtsschutz schon versagt, weil sich die Idee auf einen Gegenstand bezieht, der nicht urheberrechtlich geschützt ist. Hiervon abweichend kann urheberrechtlicher Schutz bestehen, wenn sich die Idee „vergegenständ- licht“ hat, etwa bereits zu einer Skizze oder Entwürfe verdichtet habe. In Ausnahmefällen – überspitzt formuliert: abhängig von der konkreten Antragsformulierung – kann eine Idee entgegen § 1 Abs. 3 PatG auch im Rahmen eines Patents geschützt werden. Zu beachten ist auch, dass auch Entwürfe unfertiger Werke bereits urheberrechtlich geschützt sein können, nämlich dann, wenn sie bereits eine „persönliche geistige Schöpfung“ darstellen.
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