IT-Recht. IP-Recht. 360°

08. Wer ist Urheber?

Urheber ist derjenige, der das Werk selbst schafft, indem er es erstmalig herstellt oder verändert, da auch die Veränderung des Werks – mit Einwilligung des Urhebers des zu bearbeitenden Werks – ein eigenständig urheberrechtlich geschütztes Werk darstellt.

Keine Urheber, aber mit urheberrechtlichen Nutzungsrechten versehen, sind Rechteverwerter. Sie haben die Werke nicht geschaffen, dürfen sie aber für den Urheber wirtschaftlich auswerten.

Bei Fragen oder Bedarf für eine rechtliche Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung (Kontakt)!

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