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10. Warum zum Rechtsanwalt?

a. Verteidigung gegen einstweilige Verfügung

Sobald Sie als Antragsgegner eine einstweilige Verfügung zugestellt bekommen haben, haben Sie sich unbedingt an diese zu halten (Reaktion auf Erhalt einer eV).

DR. DAMM & PARTNER empfehlen eine sofortige Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei. Wir können umgehend die erforderlichen Verfahrensschritte für Sie unternehmen, um nach Möglichkeit die einstweilige Verfügung aufheben zu lassen und die sofortige Durchsetzung der einstweiligen Verfügung mittels Gerichtsvollziehers (Vollstreckung) gegen Sie abzuwenden.

Vor den Landgerichten, die im Regelfall für den Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung zuständig sind und allen weiteren übergeordneten Instanzen müssen sich alle Parteien ohnehin durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 78 ZPO).

b. Beantragung der einstweiligen Verfügung

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung will wohl überlegt werden. Abgesehen von den gerichtlichen Kosten, die mit der Zurückweisung eines unzulässigen oder unbegründeten Antrags verbunden sind, können auch Rechtsanwaltskosten der Gegenseite anfallen (Kostenrisiko einer einstweiligen Verfügung). Erweist sich die erlassene einstweilige Verfügung als ungerechtfertigt oder wird sie nach einem Widerspruch des Antragsgegners aufgehoben, hat der Antragsgegner einen Anspruch auf Schadensersatz (z.B. Umsatzausfälle), wobei es ohne Belang ist, ob den Antragsteller diesbezüglich ein Verschulden trifft oder nicht.

c. Persönliche Haftung des Geschäftsführers

Unter Umständen kann die Nichteinschaltung eines Rechtsanwalts zu einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers einer GmbH oder aber auch anderen gesetzlichen Vertretungsberechtigten eines Unternehmens in anderer Rechtsform führen (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 22.06.2006, Az 1 U 4/03), insbesondere wenn der Fortgang der Angelegenheit auf Grund der unterbliebenen Einschaltung eines Rechtsanwalts zu erheblichen finanziellen Schäden für das Unternehmen führt.

DR. DAMM & PARTNER besprechen mit Ihnen diese Risiken im Detail und zeigen Ihnen Mög- lichkeiten auf, diese Risiken zu vermeiden oder in ihren Auswirkungen zu mindern.

Bei Fragen oder Bedarf für eine rechtliche Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung (Kontakt)!

Hinweis

Die vorstehenden Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend ausgeführt wird.

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