IT-Recht. IP-Recht. 360°

17. Open Source / GPL

Als Open-Source-Software wird insbesondere solche Software verstanden, die unter der GNU General Public License (GPL), GNU Lesser General Public License (LGPL) oder GNU Affero General Public License (AGPL) der Free-Software-Foundation oder kompatible Lizenzen fassen lässt (Wikipedia). Um sogleich mit einem weit verbreiteten Fehlglauben aufzuräumen: Open-Source-Software darf verkauft werden! Dies vorausgeschickt ist unter Open-Source-Software jede Software zu verstehen, die folgende Freiheiten gewährt:

a. Freier Ablauf

Die Freiheit, das Programm zu jedem Zweck ablaufen zu lassen.

b. Freie Analyse

Die Freiheit, zu untersuchen, wie das Programm arbeitet und es an eigene Bedürfnisse anzupassen. Der Zugang zum Quellcode ist eine Bedingung hierfür.

c. Freie Verbreitung

Die Freiheit, Kopien des Programms weiter zu verbreiten, „um Deinen Nachbarn zu helfen“.

d. Freie Verbesserung und Veröffentlichung

Die Freiheit, das Programm zu verbessern und die Verbesserungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, so dass die Allgemeinheit davon profitiert. Der Zugang zum Quellcode ist eine Vorbedingung hierfür.“
Bei Fragen oder Bedarf für eine rechtliche Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung (Kontakt)!

I