IT-Recht. IP-Recht. 360°

15. Marke mieten? (Lizenz)

Grundsätzlich ist es möglich, eine fremde Marke rechtmäßig zu nutzen ohne diese zuvor kaufen zu müssen. Eine solche zeitlich befristete Nutzung sollte unter allen Umständen schriftlich geregelt werden., in einem sog. Lizenzvertrag geregelt. Ziel des Lizenzvertrages ist eine möglichst umfassende Regelung der Nutzungsrechte in zeitlicher, räumlicher und inhaltlicher Art. Ein Lizenzvertrag der in diesen Punkten „zu kurz greift“ trägt das Risiko späterer Schadensersatzforderungen des Markeninhabers gegen den Lizenznehmer in sich.

Bei Fragen oder Bedarf für eine rechtliche Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung (Kontakt)!

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