IT-Recht. IP-Recht. 360°

19. Warum zum Rechtsanwalt?

a. Rechtssicherheit und Organisation preiswert aus einer Hand

Die Beteiligung eines Rechtsanwalts bei der Markenanmeldung ist in jedem Fall empfehlenswert und gerade wirtschaftlich sinnvoll. Die Schutzfähigkeit der Marke wird ebenso geprüft, wie der Recherchebericht fachkundig ausgewertet werden kann. Die Korrespondenz mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, einschließlich erforderlicher Nachbesserungen, wird dem Mandanten vollständig abgenommen. Die Kosten für den Einsatz eines Rechtsanwalts betragen in der Regel einen Bruchteil der Kosten, die durch eine rechtsanwaltliche Abmahnung des Gegenanwalts (Abmahnung) entstehen; der Rechtsanwalt ist in diesem Verhältnis buchstäblich “preiswert”.

b. Persönliche Haftung des Geschäftsführers bei Alleingang

Unter Umständen kann die Nichteinschaltung eines Rechtsanwalts zu einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers einer GmbH oder aber auch anderen gesetzlichen Vertretungsberechtigten eines Unternehmens in anderer Rechtsform führen (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 22.06.2006, Az 1 U 4/03), insbesondere wenn die Markenanmeldung auf Grund der unterbliebenen Einschaltung eines Rechtsanwalts zu erheblichen finanziellen Schäden für das Unternehmen führt.

c. Der Rechtsanwalt als Vertreter bei fehlendem Wohnsitz in Deutschland

Besitzt der Anmelder keinen Wohnsitz in Deutschland, benötigt er zur Anmeldung etwa einer deutschen Marke bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) einen in Deutschland bestellten oder in der Europäischen Gemeinschaft niedergelassenen Rechtsanwalt / Patentanwalt als Vertreter. Bei einem in der
Europäischen Gemeinschaft niedergelassenen Rechtsanwalt/Patentanwalt wird zusätzlich ein in Deutschland wohnhafter Zustellungsbevollmächtigter benötigt.

Bei Fragen oder Bedarf für eine rechtliche Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung (Kontakt)!

Hinweis

Die vorstehenden Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend ausgeführt wird.

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