HINWEIS: Ab dem 07.11.2011 gilt eine neue europäische Kennzeichnungsverordnung für Textilien

veröffentlicht am 4. November 2011

Am 18.10.2011 wurde im EU-Amtsblatt die neue Textilkennzeichnungsverordnung veröffentlicht. Sie tritt am Montag, dem 07.11.2011 in Kraft, allerdings dürfen (Online-) Händler Textilerzeugnisse, die der Richtlinie 2008/121/EG entsprechen und vor dem 08.05.2012 in Verkehr gebracht werden, bis zum 09.11.2014 abverkaufen. Die Rechtslage nach dem derzeit geltenden Textilkennzeichnungsgesetz (TextilkennzG) ist überschaubar. Bei Matratzenteilen entfällt etwa die Kennzeichnungspflicht, so dass zukünftig nur noch Matratzenbezüge gekennzeichnet werden. Weiterhin entfällt die Textilkennzeichnungspflicht für sog. „textile Campingartikel“, so dass zukünftig nur noch Bezüge von Campingartikeln gekennzeichnet werden. Auch maßgeschneiderte Textilerzeugnisse, die von selbständigen Schneidern hergestellt wurden, müssen nicht mehr gekennzeichnet werden.

Neu ist auch eine Hinweispflicht, die in Bezug zu nicht-textilen Produktbestandteilen steht. Textilwaren, die teilweise aus Materielien tierischen Ursprungs bestehen (z.B. die Strickjacke mit Echtpelzbesatz und/oder Perlmuttknöpfen) müssen den Hinweis enthalten „enthält nicht-textile Teile tierischen Ursprungs“. Auch Filzwaren sind nunmehr nach der Textilkennzeichnungsverordnung kennzeichnungspflichtig.

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