Änderung der Buchpreisbindung ab dem 01.09.2016: Buchpreisbindung gilt nun auch für eBooks

veröffentlicht am 1. September 2016

Die bisher geltende gesetzliche Preisbindung für Bücher erstreckt sich ab dem 01.09.2016 mit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes (BGBl 2016 Teil I Nr. 39 vom 05.08.2016, S. 1937 ff.; hier) auch auf sog. eBooks (elektronische Bücher). Jeder Händler, der eBooks in Deutschland verkauft, ist verpflichtet, die von dem jeweiligen Verlag verbindlich festzulegenden und zu veröffentlichenden Preise einzuhalten. Diese Pflicht gilt auch für im Ausland ansässige Händler, welche eBooks in der Bundesrepublik Deutschland verkaufen.

§ 2 Abs.1 Nr. 3 BuchPrBG wird ergänzt um die Formulierung „wie zum Beispiel zum dauerhaften Zugriff angebotene elektronische Bücher,“.

§ 5 Abs. 1 S. 1 BuchPrBG wird neu gefasst: „Wer Bücher für den Verkauf an Letztabnehmer in Deutschland verlegt oder importiert, ist verpflichtet, einen Preis einschließlich Umsatzsteuer (Endpreis) für die Ausgabe eines Buches für den Verkauf an Letztabnehmer in Deutschland festzusetzen und in geeigneter Weise zu veröffentlichen.“

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