AG Bochum, Urteil vom 15.04.2014, Az. 30 Ls 7/14
§ 106 Abs. 1 UrhG, § 108 UrhG
Das AG Bochum hat einen ohne Erlaubnis handelnden Betreiber von sog. Streaming-Websites (hier: diedreifragezeichen.net und ddf.to) wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in zwei Fällen zur Zahlung einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Dem Verfahren waren umfangreiche Ermittlungen zur Identität des Verantwortlichen vorausgegangen, der sich u.a. durch eine Scheinfirma in Kuala Lumpur (Malaysia) hatte decken lassen.