AG Dresden: Über 2.000 EUR Strafe für Upload von 25 urheberrechtlich geschützten Werken und Betreiben eines sog. Filesharing-Trackers / Berichtet von Dr. Damm und Partner

veröffentlicht am 18. Januar 2011

AG Dresden, Urteil vom September 2010
§
27 StGB, § 106 Abs. 1 UrhG

Das AG Dresden hat entschieden, dass sich der Betreiber einer zentralen Steuerungseinheit zum Betrieb einer Filesharing-Börse (sog. Tracker) wegen Beihilfe zur unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke strafbar macht. Nach Erkenntnissen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) nahmen an dem Filesharing-Netzwerk ca. 15.000 Mitglieder teil. Zum Ermittlungszeitpunkt waren zeitweise mehr als 1.200 Dateien, vornehmlich aktuelle Kinofilme, online. Auch Computerspiele und Pornofilme waren verfügbar. Der Trackerbetreiber verwaltete die Zugänge der Tauschbörsen-Teilnehmer und legte diesen ein Regelwerk auf. Danach drohte Mitgliedern u.a. die Verbannung aus dem Filesharing-Netzwerk, wenn die jeweils heruntergeladenen Dateien nicht eine bestimmte Zeit zum Upload bereitgehalten wurden. Diese Sanktion konnte durch Bezahlung umgangen werden.

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