AG Hannover: GEMA-Gebührenpflicht für asiatische Musik im Restaurant

veröffentlicht am 10. Oktober 2014

AG Hannover, Urteil vom 06.03.2014, Az. 422 C 12176/13
§ 97 UrhG

Das AG Hannover hat entschieden, dass ein Gastwirt GEMA-Gebühren zahlen muss, der in seinem Restaurant asiatische Musik abspielt. Auch für ausländische Unterhaltungsmusiktitel übe die GEMA die Wahrnehmungsbefugnis für die Aufführungsrechte aus. Zur Pressemitteilung vom 06.03.2014:

„Das Amtsgericht Hannover hat heute durch Frau RiìnAG Cornelia Grünwald einen Gastwirt verurteilt, an die GEMA 270,42 € zu zahlen. Das Gericht hat nach einer Beweisaufnahme festgestellt, dass der Betreiber eines asiatischen Restaurants in der Zeit vom 1.12.2012 bis zum 25.6.2013 Tanz- und Unterhaltungsmusik in seinem Lokal öffentlich abgespielt hat. Zwar gab die Ehefrau des Beklagten, der in dem Lokal befindliche CD- Player habe nicht funktioniert, es sei keine Musik in dem Lokal abgespielt worden. Dies überzeugte das Gericht jedoch nicht. Das Gericht folgte der Aussage des GEMA Mitarbeiters, der vor Gericht bekundete, schon bei seinem ersten Besuch am 18.12.2012 Musik in dem Lokal gehört zu haben. Er konnte sich noch daran erinnern, dass der Beklagte keinen Vertrag habe schließen wollen, da er nur vietnamesische Musik höre. Sowohl beim Besuch am 18.12.2012 als auch am 25.6.2013 sei auch eindeutig asiatische Musik gelaufen. Das Gericht glaubte dem GEMA Mitarbeiter, der auch angab, dass bei einem späteren dritten Besuch keine Musik mehr gelaufen sei.

Das Gericht hat festgestellt, dass die GEMA auch für ausländische Unterhaltungsmusiktitel die Wahrnehmungsbefugnis für die Aufführungsrechte ausübt. Aufgrund der gerichtlich festgestellten öffentlichen Wiedergabe hat der Beklagte die von der Klägerin wahrgenommenen Verwertungsrechte verletzt, so dass er gem. § 97 UrhG schadensersatzpflichtig war. Der Schadensersatz beträgt aus der üblichen Lizenzgebühr zzgl. eines 20%igen Zuschlages für die Gebühren und einen 100igen Zuschlages für die erforderliche Kontrolle.

Az: 422 C 12176/13

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