AG Kassel: Zum Nachweis des Rechtserwerbs bei Urheberrechten

veröffentlicht am 16. Mai 2017

AG Kassel, Urteil vom 21.03.2017, Az. 410 C 4277/15
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 24 UrhG, § 51 UrhG

Das AG Kassel hat entschieden, dass für den Nachweis einer Rechtsübertragung von Urheberrechten grundsätzlich der vollständige Originalvertrag vorzulegen ist. Auszüge, die in einen Schriftsatz einkopiert wurden, genügten der Nachweispflicht nicht, weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass sich aus der vollständigen Vertragsurkunde weitere Erkenntnisse bezüglich der Aktivlegitimation ergeben. Die Vernehmung eines Zeugen sei ebenfalls nicht zielführend, da es auf den genauen Wortlaut ankomme, an welchen ein Zeuge sich in der Regel nicht erinnern könne. Eine lediglich sinngemäße Wiedergabe helfe bei den vorliegenden Einzelfragen nicht. Zum Volltext der Entscheidung hier (AG Kassel – Rechtsübertragung).


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