AG Kassel, Urteil vom 05.02.2015, Az. 410 C 5684/13
§ 138 Abs.1 ZPO
Das AG Kassel hat dazu entschieden, was ein Rechtsanwalt, der Schadensersatz wegen rechtswidriger Nutzung seiner AGB verlangt, substantiiert darzulegen hat. Die Begründung des Amtsgerichts ist mitunter abenteuerlich. Der Hinweis „Typischerweise wird die Schaffung von solchen Klauselwerken im Mandatsverhältnis nach den Regularien des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes honoriert“ zeugt von einer ganz erheblichen Distanz der entscheidenden Abteilung zur Rechtsberatungspraxis. Zum Volltext der Entscheidung hier.