AG Koblenz: Zu spätes Verteidigungsvorbringen in Filesharing-Angelegenheit führt zum Unterliegen im Prozess

veröffentlicht am 9. Oktober 2015

AG Koblenz, Urteil vom 19.02.2015, Az. 152 C 2936/14
§ 97 Abs. 1, Abs. 2 UrhG, § 97a UrhG, § 296 Abs. 1 ZPO

Das AG Koblenz hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses, der des illegalen Filesharings bezichtigt wird, das gegen ihn geführte Gerichtsverfahren verliert, wenn er sich im Rahmen der Klageerwiderungsfrist zu den streitgegenständlichen Vorwürfen nicht äußert, sondern es vorzieht, erst im Gerichtstermin zu der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung vorzutragen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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