AG Köln: Verteidigung gegen Branchenbuch-Betrug muss zügig erfolgen

veröffentlicht am 2. Juli 2009

AG Köln, Urteil vom 12.11.2001, Az. 113 C 113/01
§§ 121, 124 BGB

Das AG Köln hatte über einen eigentlich eindeutigen Fall zu entscheiden, indem sich ein Unternehmen gegen die (verdeckte) Kostenpflichtigkeit eines Branchenbucheintrags verteidigte. Im entschiedenen Fall war der Beklagte auf eines der in der Branche üblichen Formulare hereingefallen, die auf den ersten Blick eine „kostenlose Aktualisierung“ von Einträgen und Daten anbieten und sodann, zumeist in sehr versteckter Form im Kleingedruckten, den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages generieren. Auch der Beklagte hatte gutgläubig seine Daten eingetragen und das Formular unterzeichnet. Trotz gerichtlich festgestellter eindeutiger Täuschungsabsicht der Klägerin mussten die Richter den Beklagten dennoch zur Zahlung verurteilen. Grund: Der Beklagte hatte sich nicht rechtzeitig gegen den Eintrag gewehrt. Wir können Betroffenen deshalb nur raten: Ignorieren Sie Zahlungsaufforderungen nicht und holen Sie anwaltlichen Rat ein, so lange dies noch möglich ist. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, stehen wir Ihnen zur Verfügung.

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