AG Leipzig: Webdesigner erhält für Mitarbeit am illegalen Film-Portal kino.to über 2 Jahre Haft / Filesharing

veröffentlicht am 3. Dezember 2011

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Leipzig, 02.12.2011, Az. unbekannt
§ 106 UrhG, § 108a Abs. 1 UrhG

Das AG Leipzig hat einen Webdesigner, der am illegalen Filmportal kino.to mitgearbeitet hat, wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung in mehr als 1,1 Mio. Fällen zu 2 1/2 Jahren Haft verurteilt. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der 33-jährige der illegalen  gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke schuldig war. Der 33-Jährige hatte ein Geständnis abgelegt. Näheres hier.

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