Nach übereinstimmenden Presseberichten (hier, hier) hat das LG Düsseldorf die gegen Samsung gerichtete einstweilige Verfügung (hier), welche Samsung verbot, in Deutschland das Galaxy Tab 10.1 zu vertreiben, aufrecht erhalten. Der entsprechende Widerspruch Samsungs wurde heute per Urteil zurückgewiesen. Golem berichtet, dass die Vorsitzende Richterin weiter von der Verletzung von Apple-eigenen Geschmacksmusterrechten ausgehe (hier). Die einzuräumenden Unterschiede seien nicht ausreichend differenzierungskräftig, der Gesamteindruck der beiden Geräte ergebe eine rechtswidrige Übereinstimmung. Die dem iPad vergleichbaren Produkte von Wettbewerbern der Verfahrensparteien – etwa die Geräte von Asus oder Toshiba – zeigten klar, dass es durchaus andere Gestaltungsmöglichkeiten gebe.
APPLE: Apples einstweilige Verfügung gegen Samsung wegen angeblicher iPad-Plagiate wird trotz Widerspruch aufrecht erhalten
veröffentlicht am 9. September 2011