BGH: Anschlussinhaber muss Passwortschutz seines WLAN-Routers grundsätzlich nicht ändern

veröffentlicht am 25. November 2016

BGH, Urteil vom 24.11.2016, Az. I ZR 220/15
§ 97 UrhG

Der BGH hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht für Urheberrechtsverletzungen haftet, die über seinen Internetanschluss begangen werden, wenn er den herstellerseitig vorgegebenen Passwortschutz seines WLAN-Routers nicht ändert und der Rechteinhaber nicht nachweisen kann, dass der Hersteller diesen Passwortschutz mehrfach vergeben hat. Zur Pressemitteilung Nr. 212/2016 vom 24.11.2016 hier (BGH – Verpflichtung zur Änderung des Passwortes am WLAN-Router).


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