BGH: Batterievertrieb ohne Anzeige beim Umweltbundesamt ist wettbewerbswidrig

veröffentlicht am 12. Februar 2020

BGH, Urteil vom 28.11.2019, Az. I ZR 23/19
§ 3a UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 4 Abs. 1 S.1 BattG 

Der BGH hat entschieden, dass das an Hersteller von Batterien gerichtete Verbot des Vertriebs von Batterien, ohne dies vorher dem Umweltbundesamt anzuzeigen, einen Wettbewerbsverstoß darstellt, da der insoweit relevante § 4 Abs. 1 Satz 1 BattG eine dem Schutz der Mitbewerber dienende Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG darstelle. Zum Volltext der Entscheidung (BGH: Batterievertrieb ohne Anzeige beim Umweltbundesamt ist wettbewerbswidrig).


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