BGH: Das Wort „OUI“ ist als Marke für Bekleidung eintragungsfähig

veröffentlicht am 19. Juli 2016

BGH, Beschluss vom 31.05.2016, Az. I ZB 39/15
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 50 Abs. 1 und 2 MarkenG

Der BGH hat entschieden, dass das Markenwort „OUI“ (französisch für „ja“) für u.a. Bekleidung und Schmuck genug Unterscheidungskraft besitzt, um als Herkunftshinweis zu wirken und damit seiner Kennzeichnungsfunktion nachzukommen. Der Begriff sei nicht ausschließlich als werbliche Anpreisung zu verstehen, so dass der Löschungsantrag erfolglos bleiben müsse. Zum Volltext der Entscheidung hier (BGH – Markenwort „OUI“).


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