BGH: Den Spediteur trifft keine generelle Prüfungspflicht, ob er Plagiate verschifft

veröffentlicht am 20. November 2009

BGH, Urteil vom 17.09.2009, Az. Xa ZR 2/08
§§ 9, 139 Abs. 1, 140a Abs. 1 PatG

Der BGH hat entschieden, dass zwar grundsätzlich auch die bloße Ermöglichung oder Förderung von Schutzrechtsverletzungen (z.B. Patent-, Marken-, Urheber- oder Geschmacksmusterverletzung) zu Unterlassungs- und Vernichtungsansprüchen führen kann, den Spediteur aber keine generelle Prüfungspflicht trifft, ob die von ihm transportierte Ware Schutzrechte Dritter verletzt. Der Senat bestätigte damit die BGH-Entscheidung „Taschner/Pertussin II“ (BGH, Urteil vom 15.01.1957, Az. I ZR 56/55, GRUR 1957, 352, 354). Eine Ausnahme gelte für den Fall, dass dem Spediteur „konkrete Anhaltspunkte für eine Schutzrechtsverletzung“ vorliegen.

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