BGH: Die Angabe der Energieeffizienzklasse per Link in einem Onlineshop ist ausreichend

veröffentlicht am 22. Juli 2016

BGH, Urteil vom 04.02.2016, Az. I ZR 181/14
§ 3a UWG; Art. 4 Buchst. c VO (EU) Nr. 1062/2010

Der BGH hat entschieden, dass in einem Onlineshop die Energieeffizienzklasse (z.B. für Fernsehgeräte) nicht auf derselben Seite wie die preisbezogene Werbung angegeben werden muss. Es genüge, wenn auf die Energieeffizienzklasse per Link hingewiesen werde, soweit dieser Link sich in der der Nähe der preisbezogenen Werbung befinde und klar erkennbar sei, worauf dieser Link verweise. Eine weitergehende Verpflichtung gebe die zu Grunde liegende EU-Verordnung nicht her. Zum Volltext der Entscheidung hier (BGH – Angabe der Energieeffizienzklasse).


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