BGH: Einer erneute Klage aus demselben Patent ist zulässig, wenn die Handlung nicht identisch, sondern gleichartig ist / § 145 PatG

veröffentlicht am 8. Januar 2021

BGH, Urteil vom 03.11.2020, Az. X ZR 85/19
Art. 69 Abs. 1 EPÜ, § 14 PatG, § 145 PatG

Der BGH hat entschieden, dass eine Klage auch dann zulässig ist, wenn sie sich auf ein bereits in einer früheren Klage eingeführtes Patent stützt, dabei allerdings nicht eine identische, sondern eine nur gleichartige Handlung angreift. § 145 PatG („Wer eine Klage nach § 139 erhoben hat, kann gegen den Beklagten wegen derselben oder einer gleichartigen Handlung auf Grund eines anderen Patents nur dann eine weitere Klage erheben, wenn er ohne sein Verschulden nicht in der Lage war, auch dieses Patent in dem früheren Rechtsstreit geltend zu machen.„) sei auf einen solchen Streitfall nicht anwendbar, da mit der vorbeschriebenen Klage weder dieselbe noch eine gleichartige Handlung auf Grund eines anderen Patents angegriffen werde, sondern allein der Angriff gegen eine gleichartige Handlung aus demselben Patent in Rede stehe. Angesichts des klaren Wortlauts und des Ausnahmecharakters der Vorschrift sei eine analoge Anwendung von § 145 PatG in dieser Konstellation abzulehnen. Zum Volltext der Entscheidung (BGH: Einer erneute Klage aus demselben Patent ist zulässig, wenn die Handlung nicht identisch, sondern gleichartig ist / § 145 PatG).


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