BGH, Urteil vom 09.06.2020, Az. X ZR 142/18
§ 745 Abs. 3 S.2 BGB
Der BGH hat entschieden, dass ein Patent, bei dem mehrere Miterfinder mitgewirkt haben, an Dritte lizenziert werden kann, ohne dass dabei alle Miterfinder gem. § 744 Abs. 1 BGB gemeinschaftlich mitgewirkt haben. Die mit dem Dritten getroffene Vereinbarung muss allerdings so ausgestaltet sein, dass Teilhabern, die der Gestattung nicht zugestimmt haben, der Zugriff auf den ihnen gebührenden Anteil an den Nutzungen möglich bleibt. Zum Volltext der Entscheidung (BGH: Erfindergemeinschaft kann mit einfacher Stimmenmehrheit Patentlizenz an Dritte erteilen).