BGH: Händler haftet bei Amazon auch, wenn seine Artikelbeschreibung durch andere Händler rechtsverletzend verändert wird

veröffentlicht am 2. August 2016

BGH, Urteil vom 03.03.2016, Az. I ZR 140/14
§ 14 Abs. 5 MarkenG

Der BGH hat entschieden, dass ein Händler, der auf einer Internet-Verkaufsplattform (hier: Amazon-Marketplace) Produkte verkauft, seine Produktbeschreibung auf mögliche Veränderung durch andere Händler zu überwachen und überprüfen hat. Unterlässt er dies und kommt es in der Folge zu einer Markenverletzung im Rahmen einer solchen durch Dritte manipulierten Artikelbeschreibung, haftet der Händler als Täter. Zum Volltext der Entscheidung hier (BGH – Händler haftet für nachträgliche Veränderung seiner Amazon-Angebote durch Dritte).


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