BGH: Himalaya-Salz muss direkt aus dem Himalaya kommen / Irreführung

veröffentlicht am 24. Mai 2016

BGH, Urteil vom 31.03.2016, Az. I ZR 86/13
§ 126 MarkenG, § 127 Abs. 1 MarkenG; Erwägungsgrund 8 und Art. 2 Abs. 1 Buchst. b EU-VO Nr. 510/2006

Der BGH hat entschieden, dass ein nicht aus dem Himalaya stammendes Salz auch dann nicht als „Himalaya-Salz“ beworben werden darf, wenn das tatsächliche Salzabbaugebiet (Salt Range) möglicherweise nach wissenschaftlich-geologischen oder geografischen Kriterien dem Himalaya zuzurechnen ist. Zum Volltext der Entscheidung hier (BGH – Irreführende Herkunftsangabe „Himalaya-Salz“).


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