BGH: Kein Beweisverwertungsverbot im Filesharing-Prozess, wenn Auskunftsbeschluss sich nicht auch gegen den Reseller richtet

veröffentlicht am 13. September 2017

BGH, Urteil vom 13.07.2017, Az. I ZR 193/16
§ 101 Abs. 9 UrhG

Der BGH hat entschieden, dass bei einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing die dem Rechtsinhaber erteilte Auskunft keinem Beweisverwertungsverbot unterliegt, wenn sich der richterliche Auskunftsbeschluss lediglich gegen den Netzbetreiber, nicht aber auch gegen den sog. Reseller richtete. Zur Pressemitteilung Nr. 114/2017 des BGH hier (BGH – Beweisverwertung bei Filesharing).


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